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Ein interessanter und neuer Beitrag von Martin Wabra zu diesem Thema, mit welchen die in Österreich fliegende US PPL Besitzer konfrontiert werden können.
Sein Beitrag erfasste Martin am 20.März 2005:.

"Liebe Fliegerkollegen,

da in letzter Zeit zu dem Thema "Fliegen in Österreich mit US-PPL + österr. Anerkennung" sehr viele Unklarheiten und Unsicherheiten bestanden, sprich erheblicher Aufklärungsbedarf besteht, entschloss ich mich ... bei der Austrocontrol nachzufragen, was denn nun Sache sei...

liebe Grüsse
Martin Wabra"

 

Anfrage von Martin, betreffend US PPL in Österreich

Sehr geehrter Herr Dr. Zahn,

... Ich bin seit 6 Jahren aktiver Segelflieger und entschied mich vor 2 Jahren den Privatpilotenschein in den USA zu erwerben;

Für diesen US PPL bekam ich von Ihrer Mitarbeiterin Frau Schlögel einen österr. Anerkennungsschein ausgestellt;
Seither fliege ich OE-registrierte Motorflugzeuge in Österreich;

Da in meinem Verein auch zwei D-registrierte Flugzeuge (1 Katana und 1 Cessna 172) zur Verfügung stehen und ich diese Flugzeuge auch gerne nützen würde (ohne den US PPL in einen österr. Privatpilotenschein umschreiben zu lassen) versuchte ich in diversen Internetforen Informationen zu bekommen, ob man in Österreich mit US PPL + österr. Anerkennung auch D-reg. Flugzeuge fliegen darf.
Dieses Thema entpuppte sich jedoch als sehr umstritten und konnte ich keine gesicherten Auskünfte diesbezüglich bekommen.

Als "frischgebackener Jurist" begann mich dieses Thema zu interessieren und versuchte deshalb bei Austrocontrol eine telefonische Auskunft zu bekommen. Eine ihrer Mitarbeiterinnen teilte mir am Telefon mit, dass man mit US-PPL + Anerkennungsschein nur OE-reg. Flugzeuge und diese nur innerhalb Österreichs fliegen darf!

Leider kann ich diese Ansicht nicht nachvollziehen und habe ich bereits mehrmals gehört, dass bezüglich dieser Thematik immer wieder unterschiedliche Auskünfte (auch bei Austrocontrol) erteilt werden!

1)
Als Jurist frage ich mich nun, auf welcher gesetzlichen Grundlage der Inhalt diese Auskunft beruht?
Wo ist normiert, dass man mit US-PPL + Anerkennungsschein innerhalb Österreichs nur OE-reg. Flugzeuge, jedoch nicht z.b.: D-registrierte Flugzeuge fliegen darf?

Die Klärung dieser Frage ist mir aufgrund der vorhandenen Flugzeuge (2 Stück mit D-Registrierung) innerhalb meines Flugsportvereines besonders wichtig!

2)
Weiters ist mir völlig unklar, warum ich mit US-PPL + Anerkennungsschein mit einem OE-reg. Flugzeug nicht außerhalb Österreichs fliegen darf?

Um meine Bedenken zu verdeutlichen, möchte ich folgendes Beispiel anführen:
Ohne Anerkennungsschein (sprich mit bloßem US PPL) dürfte ich weltweit N-reg. Flugzeuge fliegen;
laut meinem Kenntnisstand darf man mit US-PPL sofort N-reg. Flugzeuge in Österreich fliegen und Österreich dabei auch verlassen (z.B.: Ein Flug mit einem N-reg. Flugzeug von Österreich nach Deutschland und retour).

Wenn man nun zusätzlich einen österr. Anerkennungsschein besitzt und aufgrund dessen OE-reg. Flugzeuge führen darf, soll das nur innerhalb Österreichs möglich sein?

Meiner Meinung nach wäre dies sehr seltsam und würde mich diesbezüglich abermals interessieren, auf welcher rechtlicher Grundlage dies beruht?

Es ist mir hierbei völlig unklar auf welcher Basis man verbieten will im Ausland ein Flugzeug zu führen (dabei greift man in die Souveränität des anderen Staates ein)? Meiner Ansicht nach wäre für diese Frage das LBA in Deutschland zuständig.

Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Fragen nun durch Sie korrekt geklärt werden könnten und Sie mir die einschlägigen Gesetzesbestimmungen mitteilen würden, aus welchen insbesondere zu entnehmen ist, dass man innerhalb Österreichs mit US-PPL + österr. Anerkennung keine D-reg. Flugzeuge fliegen darf.

Eine interessante Lösung dieser Fragen, welche ich über eine deutsche Webseite erhalten habe, möchte ich Ihnen nicht vorenthalten:
Hier wird eine generelle Regel angeführt, welche lautet:

"Die Pilotenlizenz muß zum Land oder zum Flugzeug passen."

Das bedeutet US-PPL + österr. Anerkennungsschein erlaubt
a) OE-registrierte Flugzeuge in Österreich und Ausland zu fliegen (Anknüpfungspunkt: Registrierung des Flugzeuges)
bzw.
b) innerhalb Österreichs darf man sowohl OE- als auch D-registrierte Flugzeuge führen (Anknüpfungspunkt: Land)


Ich bedanke mich bereits im voraus für Ihre Bemühungen und erwarte mit Spannung Ihre Antworten.

Im Anschluss daran werde ich die Lösung dieser Fragen weiteren Privatpiloten, welche mit US-PPL + österr. Anerkennung immer wieder abheben, zur Kenntnis bringen, da diesbezüglich erheblicher Aufklärungsbedarf besteht.

mit freundlichen Grüssen

Mag. Martin Wabra"

 

Antwort vom Dr Josef Zahn,
Leiter der Abteilung ZIVILLUFTFAHRT-PERSONALAUSWEISE

"Sehr geehrter Herr Mag. Wabra!
... Ich darf daher zusammenfassen:
Mit einem öst. Anerkennungsschein erhalten Sie die Berechtigungen, die in Ihrem ausländischen Pilotenschein enthalten sind und dürfen diese Berechtigungen auf öst. LFZ überall (in allen ICAO-Staaten) ausüben (siehe AIZ). Mit dem Anerkennungsschein sind Sie dem Inhaber eines öst. PPLs gleichgestellt und dürfen innerhalb Österreichs Luftfahrzeuge jeglicher Nationalität führen (LFG/LFE). Für den Bereich der EU gibt es Sonderregeln, darüber hinaus gilt der Grundsatz: Zur Registrierung passende Lizenz (Pilotenschein oder Anerkennung des Registerstaates (AIZ)...
Mit freundlichen Grüßen
Josef Zahn"


 


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